Barrierefreiheitserklärung

Stand: 23. Juli 2025

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain anoha​.de veröffentlichte Website und wurde zuletzt am 23. Juli 2025 überarbeitet.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informations­technik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Eine Selbstbewertung sowie ein nach WCAG 2.2, EN 301 549/WCAG 2.1 von einer Accessibility Consulting Firma durchgeführter Benutzertest ergaben, dass unser Internetauftritt derzeit noch keine vollständige Barrierefreiheit bietet. Im Rahmen unseres Engagements für Barrierefreiheit und Benutzer*innenfreundlichkeit sind wir aber bestrebt, alle relevanten Zugänglichkeitsstandards (derzeit BITV 2.0) einzuhalten und arbeiten kontinuierlich daran, die aktuell noch bestehenden Barrieren abzubauen.

Welche Teilbereiche sind beispielsweise nicht oder nicht vollständig barrierefrei?

  • Es gibt manche Grafiken mit ungenügender Textalternative (Erfolgskriterium 1.1.1).
  • Transkripte werden nicht für Audio geboten (1.2.1).
  • Audiodeskription wird für Videos nicht berücksichtigt (1.2.3 und 1.2.5).
  • Die Lese-Reihenfolge ist nicht immer stimmig (1.3.2).
  • Die Kontrastverhältnisse für Text liegen an verschiedenen Stellen unterhalb des minimalen Schwellwerts von 4,5:1 (1.4.3).
  • Es gibt an manchen Stellen Probleme der Nutzung bei starker Vergrößerung (1.4.10).
  • Manche Komponenten und manche Informationen können per Tastatur nicht bedient bzw. angezeigt werden (2.1.1).
  • Es gibt Linktexte, die den Linkzweck nicht detailliert genug angeben (2.4.4).
  • Es gibt einzelne Fälle, wo Beschriftungen nicht beschreibend sind (2.4.6).
  • Der Fokus ist nicht immer sichtbar (2.4.7).
  • Es gibt einige Komponenten, die nicht oder nicht richtig umgesetzt werden. Im Footer gibt es beispielsweise anklickbaren Text statt Links oder Buttons (4.1.2).

Barrieren melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barriere­freiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E‑Mail kontaktieren:

Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Lindenstraße 912
10969 Berlin
Deutschland

T +49 (0)30 259 93 300
F +49 (0)30 259 93 409
info@​jmberlin.​de

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungs­stelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungs­stelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungs­stelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontakt­möglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner*innen oder Verlierer*innen zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungs­stelle gemeinsam und außer­gerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungs­verfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungs­stelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungs­verfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungs­verfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärden­sprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

T +49 (0)30 18 527 2805
F +49 (0)30 18 527 2901
info@​schlichtungsstelle-​bgg.​de
www​.schlich​tungsstelle​-bgg​.de